Zurück zur Startseite
// Vereinsdokument

Satzung

Fassung vom 01.01.2025 — gültig für alle Mitglieder der 65er-Atzen.

§1 Name und Sitz

Der Fanclub führt den Namen „65er-Atzen" und hat seinen Sitz in Oschersleben (Bode), Sachsen-Anhalt. Er wurde im Jahr 2025 gegründet.

§2 Zweck

Zweck des Fanclubs ist die ideelle Unterstützung des 1. FC Magdeburg, die Förderung der Fanszene sowie die Organisation gemeinsamer Heim- und Auswärtsfahrten, Stammtische und Veranstaltungen.

§3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Vereinsziele unterstützt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine reine Online-Anmeldung ist nicht möglich — Anträge werden per E-Mail oder persönlich gestellt.

§4 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Aktuell besetzt mit Silvio Sattler (Vorstandsvorsitzender) und Tino Röthe (stellvertretender Vorstandsvorsitzender). Der Vorstand vertritt den Fanclub nach außen.

§5 Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag wird vom Vorstand festgelegt und ist jährlich im Voraus zu entrichten. Über Sonderbeiträge für Fahrten oder Choreografien entscheidet der Vorstand gemeinsam mit den Mitgliedern.

§6 Auswärtsfahrten

Auswärtsfahrten werden vom Vorstand organisiert. Mitglieder haben Vorrang bei der Platzvergabe. Die Teilnahmebedingungen werden vor jeder Fahrt bekannt gegeben.

§7 Verhalten

Jedes Mitglied verpflichtet sich zu fairem Verhalten gegenüber anderen Fans, Gegnern und Ordnungskräften. Rassistisches, gewalttätiges oder diskriminierendes Verhalten führt zum sofortigen Ausschluss.

§8 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.

Diese Satzung wurde von den Gründungsmitgliedern beschlossen. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vorstands sowie der Mehrheit der Mitglieder.